Geschäftsordnung des Vorstands der Kirmes und Karnevalsgesellschaft Rübenach e.V.
§ 1 Erlass einer Geschäftsordnung im Sinne der Vereinssatzung
§ 2 Änderungen der Geschäftsordnung
§ 3 Sitzungsleitung
§ 4 Einladung
§ 5 Beschlussfähigkeit
§ 6 Dokumentation und Geheimhaltung
§ 7 Abstimmungen
§ 8 Zuständigkeiten
§ 9 Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung des Vorstands tritt mit Beschluss durch den Vorstand mit Wirkung am 14.10.2024 in Kraft.
© Kirmes und Karnevalsgesellschaft Rübenach e.V.
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