Beitragsordnung

 

 

 

Beitragsordnung der K.u.K. Rübenach e.V.

Stand 04.11.2017

 

 

1.      Der Jahresbeitrag wird jährlich am 1. März fällig und im SEPA- Lastschriftverfahren eingezogen

 

2.      In Ausnahmefällen kann auf Antrag von der jährlichen Zahlungsweise abgewichen werden und ein halbjährliche Zahlungsweise vereinbart werden. Über den Antrag hat der Vorstand zu entscheiden.

 

3.      Kosten und Rücklastschriften, sofern sie nicht vom Verein zu vertreten sind, trägt der Zahlungspflichtige.

 

4.      Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beträgt € 24,--.Für Minderjährige Mitglieder beträgt er € 12,--.

 

5.      Sind mindestens 3 Mitglieder einer Familie Mitglied des Vereins, so kann der Beitrag auf Antrag für jedes dieser Mitglieder auf 75 v.H. des regulären Beitrags reduziert werden. Familie im Sinne dieser Regelung sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

6.      Der Beitrag für Schüler und Studenten, die das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben, kann auf Antrag auf 50 v.H. des regulären Beitrags reduziert werden. Mitglieder, die dieses Angebot in Anspruch genommen haben, haben einmal jährlich bis zum Ende eines jeden Kalenderjahres den Nachweis über ihre diesbezügliche Eigenschaft zu führen. Unterbleibt dies, erhöht sich der folgende Jahresbeitrag auf das reguläre Niveau.

 

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